
IG Klettern M&S e.V.
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz durch die IG Klettern M&S e.V.
Alle Mitglieder der IG Klettern M&S e.V. sind während der Ausübung von Berg- & Alpinsport bei Unfällen oder Bergnot durch die Allianz-AUB und die Sportversicherung des BLSV versichert.

Rahmenbedingungen Allianz-AUB:
10.000 EUR Invaliditätssumme
25.000 EUR Kosten kosmetischer Operationen
25.000 EUR für Bergungskosten
Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allianz-AUB Unfälle oder Bergnot (Bergnot liegt vor, wenn die versicherte Person in eine Situation gerät, aus der sie sich ohne fremde Hilfe nicht, oder nur unter Gefahr für Leib und Leben befreien kann, z.B. Änderung der Witterungsverhältnisse) während der Ausübung von Alpinsport. Dabei ist es unerheblich, ob diese Tätigkeiten privat von statten gehen oder vom Verein veranstaltet werden.
Hat die versicherte Person für Kosten einzustehen, obwohl sie keinen Unfall erlitten hat, ein solcher aber unmittelbar droht oder den konkreten Umständen zu vermuten war, ist der Versicherer ebenso ersatzpflichtig.
Unfälle bei Übungen in anderen Sportarten sind mitversichert, soweit sie der Vorbereitung für die Ausübung der genannten Sportart(en) zweckdienlich sind und vom Verein oder seinen dazu beauftragten Organen angeordnet und beaufsichtigt sind.
Versicherungsschutz besteht auch für Unfälle, die sich bei Vereinsversammlungen, Vereinsfestlichkeiten und Festzügen ereignen, an denen die Mitglieder im Auftrag des Vereins teilnehmen. Unfälle privater Natur (z.B. Übernachtungen im Hotel) sind nicht versichert. Unfälle auf den direkten Wegen zu und von der versicherten Tätigkeit und Veranstaltung sind nicht mitversichert.
Expeditionen und Höhlentauchen sind ebenfalls nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Teilnahme bei Wettkämpfen, welche nicht vom Verein (=Versicherungsnehmer) veranstaltet werden und bei denen die versicherte Person die grundlegen den, allgemein anerkannten Regeln des Alpinsports nicht beachtet, sind genauso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wie Reisen in Länder, für die das auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
Rahmenbedingungen Sportversicherung Bayrischer Landes-Sportverband e.V. (BLSV)
Der Versicherungsschutz wird den Mitgliedern auf der Grundlage des Sportversicherungsvertrags des BLSV gewährt. Er endet spätestens mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein beziehungsweise dem Ausscheiden des Vereins aus dem BLSV.
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Umwelt-Haftpflichtversicherung
- Umweltschadenversicherung