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IG Klet­tern M&S e.V.

Ver­si­che­rungs­schutz

Ver­si­che­rungs­schutz durch die IG Klet­tern M&S e.V.

Alle Mit­glie­der der IG Klet­tern M&S e.V. sind wäh­rend der Aus­übung von Berg- & Alpin­sport bei Unfäl­len oder Berg­not durch die Alli­anz-AUB und die Sport­ver­si­che­rung des BLSV versichert.

Sportversicherung

Rah­men­be­din­gun­gen Allianz-AUB:

10.000 EUR Invaliditätssumme
25.000 EUR Kos­ten kos­me­ti­scher Operationen
25.000 EUR für Bergungskosten

Die Ver­si­che­rung umfasst im Rah­men der Alli­anz-AUB Unfäl­le oder Berg­not (Berg­not liegt vor, wenn die ver­si­cher­te Per­son in eine Situa­ti­on gerät, aus der sie sich ohne frem­de Hil­fe nicht, oder nur unter Gefahr für Leib und Leben befrei­en kann, z.B. Ände­rung der Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se) wäh­rend der Aus­übung von Alpin­sport. Dabei ist es uner­heb­lich, ob die­se Tätig­kei­ten pri­vat von stat­ten gehen oder vom Ver­ein ver­an­stal­tet werden.

Hat die ver­si­cher­te Per­son für Kos­ten ein­zu­ste­hen, obwohl sie kei­nen Unfall erlit­ten hat, ein sol­cher aber unmit­tel­bar droht oder den kon­kre­ten Umstän­den zu ver­mu­ten war, ist der Ver­si­che­rer eben­so ersatzpflichtig.

Unfäl­le bei Übun­gen in ande­ren Sport­ar­ten sind mit­ver­si­chert, soweit sie der Vor­be­rei­tung für die Aus­übung der genann­ten Sportart(en) zweck­dien­lich sind und vom Ver­ein oder sei­nen dazu beauf­trag­ten Orga­nen ange­ord­net und beauf­sich­tigt sind.

Ver­si­che­rungs­schutz besteht auch für Unfäl­le, die sich bei Ver­eins­ver­samm­lun­gen, Ver­eins­fest­lich­kei­ten und Fest­zü­gen ereig­nen, an denen die Mit­glie­der im Auf­trag des Ver­eins teil­neh­men. Unfäl­le pri­va­ter Natur (z.B. Über­nach­tun­gen im Hotel) sind nicht ver­si­chert. Unfäl­le auf den direk­ten Wegen zu und von der ver­si­cher­ten Tätig­keit und Ver­an­stal­tung sind nicht mitversichert.

Expe­di­tio­nen und Höh­len­tau­chen sind eben­falls nicht vom Ver­si­che­rungs­schutz umfasst.

Teil­nah­me bei Wett­kämp­fen, wel­che nicht vom Ver­ein (=Ver­si­che­rungs­neh­mer) ver­an­stal­tet wer­den und bei denen die ver­si­cher­te Per­son die grund­le­gen den, all­ge­mein aner­kann­ten Regeln des Alpin­sports nicht beach­tet, sind genau­so vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen, wie Rei­sen in Län­der, für die das aus­wär­ti­ge Amt eine Rei­se­war­nung aus­ge­spro­chen hat.

Rah­men­be­din­gun­gen Sport­ver­si­che­rung Bay­ri­scher Lan­des-Sport­ver­band e.V. (BLSV)

Der Ver­si­che­rungs­schutz wird den Mit­glie­dern auf der Grund­la­ge des Sport­ver­si­che­rungs­ver­trags des BLSV gewährt. Er endet spä­tes­tens mit dem Aus­schei­den des Mit­glieds aus dem Ver­ein bezie­hungs­wei­se dem Aus­schei­den des Ver­eins aus dem BLSV.

  1. Unfall­ver­si­che­rung
  2. Haft­pflicht­ver­si­che­rung
  3. Umwelt-Haft­pflicht­ver­si­che­rung
  4. Umwelt­scha­den­ver­si­che­rung