Benutzerordnung (AGB)
Heavens Gate Klettern & Bouldern — IG Klettern München & Südbayern e.V.
Um beim Klettern und Bouldern auf der sicheren Seite zu sein haben wir dieses Regelwerk erstellt, welches für alle Benutzer*innen bindend ist. Wenn du das erste Mal zu uns kommst ist es wichtig, dass du dir die Benutzerordnung genau durchliest. Für die Registrierung bei deinem ersten Besuch musst du diese dann akzeptieren.
Stand: 27.05.2024
1.1 Die Anlage wird durch die IG Klettern M&S e.V. betrieben
1.2 Der Vertragsabschluss über die Nutzung der Kletter- & Boulderanlage Heavens Gate kommt mit der IG Klettern M&S e.V. zustande.
1.3 Kletterkurse werden von der IG Klettern M&S e.V. angeboten.
2.1 Zur Nutzung der Anlagen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und ‑maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung.
Der Anlagenbetreiber führt keine Kontrollen durch, ob die Nutzer (oder die sie anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und ‑maßnahmen verfügen und diese anwenden. Der Aufenthalt in den Anlagen und deren Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Siehe hierzu im Einzelnen Ziffer 3.
2.2 Eine Benutzerberechtigung erlangt jeder, der sich in der Kletteranlage registrieren lässt und gleichzeitig mit seiner Unterschrift und anschließend mit dem Kauf der Eintrittskarte die Geltung der Benutzerordnung, der AGB und der Verhaltensregeln in der Kletteranlage in der jeweils aktuell gültigen Fassung akzeptiert.
2.3 Den notwendigen Check-in für euren erstmaligen Besuch in der Kletter- und Boulderhalle Heavens Gate könnt ihr mit Hilfe unserer beiden Registrierungs- Terminals im Eingang der Kletterhalle oder noch bequemer bereits im Vorfeld auf unserer Website www.heavensgate-muc.de durchführen. Dies erspart bei der Erstregistrierung viel Zeit.
2.4 Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Anlagen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung (Link) der Erziehungsberechtigten mit Ausweiskopie ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 2.8, 2.9 und 3.5).
2.5 Minderjährige ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlagen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung (Link)der Erziehungsberechtigten mit Ausweiskopie vorlegen können (siehe auch Ziffer 2.8).
2.6 Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Anlagen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der/die Leiter*in einer Gruppenveranstaltung einer externen Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die externe Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Für jede/n minderjährige/n Teilnehmer*in ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die externe Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt »Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen« vorzulegen (siehe auch Ziffern 2.8, 2.9 und 3.5).
2.7 Vorlagen für Einverständniserklärungen sind an der Kasse in der Kletter- & Boulderhalle Heavens Gate erhältlich und können unter heavensgate-muc.de/Formulare heruntergeladen werden. Diese müssen beim erstmaligen Besuch vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse abgegeben und bei jedem weiteren Eintritt in Kopie an der Kasse vorgelegt werden.
2.8 Leiter*innen einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzerordnung von allen Gruppenteilnehmer*innen oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.
2.9 Den Anweisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Benutzerordnung kann das Hallenpersonal einen Hallenverweis ohne Erstattung der Eintrittsgebühr aussprechen.
3.1 Die Öffnungszeiten für die Benutzung der Kletteranlage sind unter http://heavensgate-muc.de/oeffnungszeiten einzusehen und sind Montag bis Freitag von 7 bis 23 Uhr und Samstag, Sonntag, Feiertag von 9 bis 22 Uhr (Änderungen vorbehalten).
Beim Routenbau, Wartungsarbeiten und bei Veranstaltungen kann es zu Einschränkungen im Kletterbetrieb kommen. Bei vorangekündigten Großveranstaltungen oder etwaigen Generalinstandsetzungen kann die Kletteranlage auch zur Gänze geschlossen werden.
3.2 Die Eintrittspreise sind der jeweils gültigen Preisliste (s. heavensgate-muc.de/preise) zu entnehmen. Jede/r Nutzer*in muss während seines/ihres Aufenthaltes in der Kletter- und Boulderhalle Heavens Gate den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises vorzeigen können.
3.3 Vergünstigte Eintrittspreise werden nur nach Vorlage des entsprechenden Nachweises gewährt (Mitgliedschaft IG Klettern M&S e.V., Studentenausweis ‚…). Die Mitgliedschaft bei der IG Klettern M&S e.V. muss während der Laufzeit eines vergünstigten Abos oder einer vergünstigten Dauerkarte (Mitgliederpreis) aufrecht erhalten werden.
3.4 Eintrittskarten: Die Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen/Kategorien übertragbar. Ein Missbrauch der Karten wird mit Hallenverweis und vorübergehendem Hallenverbot geahndet.
Berufliche Verhinderungen, Krankheit, Urlaub, Weltreisen oder andere private Motive führen zu keiner Verlängerung oder Rückerstattung von Zeitkarten. Sollte es bei schweren Verletzungen zu einem ärztlich verordneten Sportverbot kommen, so können wir dir unter folgenden Bedingungen ein Angebot machen:
Unmittelbar nach deiner Verletzung musst du die ärztliche Bestätigung bei uns abgeben. Bei einer Verletzung im ersten Drittel deiner Zeitkarte verlängern wir die Karte bis zum Ende deines ärztlich verordneten Sportverbots, maximal aber um 20 % der jeweiligen Zeitdauer. Bei einer Verletzung im zweiten Drittel deiner Zeitkarte verlängern wir die Karte bis zum Ende deines ärztlich verordneten Sportverbots, maximal aber um 10 % der jeweiligen Zeitdauer. Bei späteren Verletzungen im Zeitraum von Zeitkarten besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Eine Rückerstattung von Zeitkarten ist generell nicht möglich.
3.5 Die Nutzung der Kletter- & Boulderhalle Heavens Gate ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises ist nicht gestattet und führt automatisch zu einer Erhöhung des Eintrittspreises auf 50,00€.
3.5 Die Anlage wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Daten werden maximal vier Wochen gespeichert.
4.1 Teilnahmeberechtigung
Kletter- und Boulderkurse mit Lehrinhalten können nur von Mitgliedern der IG Klettern gebucht werden. Je nach Veranstaltung ist hierfür entweder eine Dauermitgliedschaft erforderlich, oder es wird eine Kurzmitgliedschaft für die Dauer der Veranstaltung angeboten. Für Veranstaltungen im Auftrag externer Organisationen bzw. Privatpersonen wie Events, Kindergeburtstage, Schulklassen und soziale Einrichtungen ist keine Mitgliedschaft erforderlich.
4.2 Leistungsfähigkeit und Verhalten des/der Teilnehmers*in
Die Leistungsfähigkeit des/der Teilnehmers*in muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gerecht werden. Die Veranstaltungsleitung kann den/die Teilnehmer*in im Vorfeld ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausschließen, wenn er/sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen scheint, oder wenn er/sie einer eventuellen Vorbesprechung fernbleibt. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert oder gefährdet wird oder wenn die Anweisungen des/der Leiters*in nicht befolgt werden. Der Ausschluss kann auch auf zukünftige Veranstaltungen erstreckt werden. Der/die Teilnehmer*in hat, falls seine/ihre Leistungsfähigkeit bzw. Leistungsbereitschaft die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, keinen Anspruch darauf, dass seinen/ihren diesbezüglichen Wünschen nachgekommen wird.
Der/die Teilnehmer*in hat den/die Veranstaltungsleiter*in rechtzeitig über alle gesundheitlichen Probleme zu informieren, die den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnten. Persönlich benötigte Medikamente usw. müssen in ausreichender Menge mitgeführt werden.
4.3 Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung
a. Reguläre Veranstaltungen
Die Anmeldung erfolgt verbindlich durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars oder durch Ausfüllen der Online-Anmeldung. Dies kann persönlich an der Theke von Heavens Gate, per Post, Fax oder E‑Mail geschehen oder durch eine Online-Anmeldung unter „www.heavensgate-muc.de“. Der/die Teilnehmer*in muss sich mit einer der von uns angebotenen Zahlungsmethoden einverstanden erklären: PayPal, Visa, MasterCard oder Sepa-Lastschriftmandat.
Bei persönlicher Abgabe des Anmeldeformulars kann der Betrag auch bar oder per EC-/Kreditkarte bezahlt werden. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der verbindlichen schriftlichen bzw. Online-Anmeldungen vergeben. Die Reservierung eines Platzes ohne schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.
b. Sondertermine
Bei Sonderterminen (Veranstaltungen, die auf Initiative der Teilnehmer*innen hin durchgeführt werden, wie z.B. Kindergeburtstage, private Trainerstunden, soziale Einrichtungen, Schulklassen, Schnupperklettern) sendet die IG Klettern per E‑Mail eine Buchungsbestätigung, in der alle wesentlichen Daten der Veranstaltung genannt sind. Wird dieser nicht innerhalb von 3 Werktagen widersprochen, gilt die Veranstaltung als gebucht. Die Bezahlung erfolgt in diesem Fall spätestens zu Beginn der Veranstaltung an der Theke in Bar oder per EC-/Kreditkarte.
c. Firmenveranstaltungen
Bei Firmenveranstaltungen ist eine Anzahlung von 50% der Veranstaltungsgebühr zu entrichten. Diese ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. Anzahlungsrechnung fällig. Die restlichen 50% müssen bis spätestens 7 Werktage nach Erhalt der Schlussrechnung beglichen werden. Zusätzliche Leistungen, die im Laufe der Veranstaltung seitens der IG Klettern M&S e.V. erbracht wurden (Gastronomie, zusätzliches Material, …) sind bis spätestens 7 Werktage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
d.
Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass zum Zwecke der verbesserten Kommunikation bei Vor- und Nachbereitung ihre persönlichen Adressdaten bei der IG Klettern M&S e.V. verwaltet und an die anderen Teilnehmer*innen der Veranstaltung weitergegeben werden können
e.
Der Preis für eine Veranstaltung beinhaltet nur die in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen. Es können somit, je nach Veranstaltung, zusätzliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Anreise, Material oder Eintrittsgebühren entstehen, die ggf. vom/von der Teilnehmer*in direkt vor Ort zu bezahlen sind.
4.4 Warteliste
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, so informiert die IG Klettern M&S e.V. den/die Teilnehmer*in und bietet ggf. die unverbindliche Eintragung in eine Warteliste an. Wird ein Platz frei, so wird er den Interessent*innen nach Erreichbarkeit angeboten. Mit der Annahme des Nachrückangebotes kommt der Vertrag zustande. Um das Verfahren zu vereinfachen, bitten wir daher um Benachrichtigung, wenn ein*e auf der Warteliste befindlicher Teilnehmer*in kein Interesse mehr an der Veranstaltung hat.
4.5 Rücktritt
Ein Rücktritt sollte der IG Klettern in eigenem Interesse unverzüglich per E‑Mail gemeldet werden. Achtung, ab Freitag, 12 Uhr bis Montag, 7 Uhr und an Feiertagen ist unser Büro nicht besetzt. In dieser Zeit werden keine E‑Mails abgerufen. Sollte der/die Kursteilnehmer*in, egal aus welchen Gründen (insbesondere wegen Krankheit), nicht an einer gebuchten Veranstaltung oder einzelnen Veranstaltungseinheiten teilnehmen oder diese vorzeitig aus Gründen, die von der IG Klettern M. & S. e.V. nicht zu vertreten sind, absagt, besteht kein Anspruch seitens des Veranstaltungsteilnehmers auf eine Nachholung oder eine (anteilige) Erstattung der Veranstaltungsgebühr. Die Regelungen zur Stornierung gemäß nachfolgender Punkte bleiben unberührt. Bei Stornierung entstehen folgende Kosten:
a.
Bei regulär ausgeschriebenen Veranstaltungen fallen, bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 10 EUR Bearbeitungsgebühr an. Bei Rücktritt bis 7 Werktage (Mo-Fr) vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr i.H. von 50% der Kursgebühr, jedoch mindestens 10 EUR Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Tritt der/die Teilnehmer*in 3 oder weniger Werktage (Mo-Fr) vor dem Veranstaltungsbeginn zurück, so sind die vollständigen Gebühren für den Kurs zu entrichten. Diese Regelungen gelten analog bei Umbuchungen.
b.
Bei Sonderterminen (s.o. Ziff. 3b) fallen bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn keine Stornogebühren an. Bei Rücktritt ab zwei Werktagen (Mo-Fr) vor Veranstaltungsbeginn sind die vollständigen Gebühren für den Kurs zu entrichten. Diese Regelung gilt analog bei Teilstornierungen, z.B. Minderung der Teilnehmerzahl.
c.
Bei Firmenveranstaltungen fallen bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50 EUR an. Bei Rücktritt bis 7 Werktage (Mo-Fr) vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Stornogebühr i.H. v 50% der Gebühr für die Veranstaltung zu entrichten. Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Werktage (Mo-Fr) vor Veranstaltungsbeginn, sind die vollständigen Veranstaltungsgebühren zu entrichten. Diese Regelung gilt analog bei Teilstornierungen, z.B. Minderung der Teilnehmerzahl.
d.
Bei Veranstaltungen mit exklusiver Buchung einzelner Hallenbereiche fallen bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn Bearbeitungsgebühren in Höhe von 100,00 EUR an. Bei einem Rücktritt bis 10 Werktage (Mo-Fr) vor Veranstaltungsbeginn fallen Stornogebühren i.H. von 50% der Gesamtsumme der Veranstaltung an. Erfolgt der Rücktritt weniger als 10 Werktage (Mo-Fr) vor Veranstaltungsbeginn, sind die vollständigen Veranstaltungsgebühren zu entrichten. Diese Regelung gilt analog bei Teilstornierungen, z. B. Minderung der Teilnehmerzahl
4.6 Absage durch die IG Klettern M&S e.V.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungsbedingungen, wegen sonstiger widriger Verhältnisse, in Fällen höherer Gewalt oder bei Ausfall eines/r Veranstaltungsleiters*in ist die IG Klettern berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden die Veranstaltungsgebühr bzw. die geleisteten Vorauszahlungen vollständig erstattet. Dies gilt nicht für einen aus obigen Gründen geänderten Veranstaltungsort, wenn dieser, in Hinsicht auf den Veranstaltungszweck, dem ursprünglichen Veranstaltungsort entspricht. Gleiches gilt für etwaige Programmänderungen.
Bei Ausfall eines/einer Veranstaltungsleiters*in kann die IG Klettern eine*n Ersatzleiter*in einsetzen. Der Wechsel des/der Veranstaltungsleiters*in oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Änderung des Veranstaltungsortes bzw. ‑zieles, berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen.
4.7 Abbruch der Veranstaltung, vorzeitige Abreise und Ausschluss
Bei Abbruch einer bereits begonnenen Veranstaltung aus Gründen, die die IG Klettern nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr. Bricht der Teilnehmer die Veranstaltung vorzeitig ab, unabhängig davon, ob der/die Teilnehmer*in den Abbruch zu vertreten hat oder nicht, so besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung des Preises.
Eventuelle Mehrkosten aufgrund des vorzeitigen Abbruchs bzw. der vorzeitigen Abreise sind vom/von der Teilnehmer*in zu tragen.
Das gleiche gilt, wenn der/die Teilnehmer*in vom/von der Veranstaltungsleiter*in gem. Ziff. 2 von der Teilnahme ausgeschlossen wird.
4.8 Haftung und Versicherung
Veranstaltungen mit klettertechnischem Hintergrund und generell in der Natur sind trotz gewissenhafter Vorbereitung nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jede*r Teilnehmer*in verzichtet auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die IG Klettern, den/die Veranstaltungsleiter*in oder deren Vertreter*in oder Erfüllungsgehilf*in, soweit nicht der IG Klettern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hiervon unbetroffen sind Ansprüche, die sich eventuell aus einer von der IG Klettern für ihre Mitglieder abgeschlossenen Versicherung ergeben. Ungeachtet dessen, wird ergänzend ein ausreichender persönlicher Versicherungsschutz empfohlen. Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kursteilnehmer*innen liegt während des Veranstaltungsbesuches innerhalb der für die Veranstaltung angegebenen Zeiten bei dem/der Veranstaltungsleiter*in.
4.9 Erhöhtes Risiko im Gebirge
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. Dies kann z.B. durch Absturzgefahr, Stein-/Eisschlag, Witterungseinflüsse, Lawinen, unabsicherbares Gelände, Gletscherrisiken und Höhenphänomene gegeben sein.
Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den/die Veranstaltungsleiter*in nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter*innen sind je nach Veranstaltung für die jeweiligen alpinen Betätigungen ausgebildete Fachübungsleiter*innen oder Trainer*innen, staatliche geprüfte Berg- und Skiführer*innen bzw. von der IG Klettern aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation für die Durchführung autorisierte Personen.
Das alpine Restrisiko muss der/die Teilnehmer*in selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, sodass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem/r Teilnehmer*in ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigenverantwortliche Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem/der Teilnehmer*in deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm/ihr gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.
4.10 Ausrüstung
Bei Indoorkursen ist der Kursbeschreibung zu entnehmen, ob die erforderliche Ausrüstung im Kurspreis enthalten ist. Ist dies nicht der Fall, ist sie selbst mitzubringen oder kann ggf. am Veranstaltungsort bzw. der Theke im Heavens Gate gegen eine Verleihgebühr ausgeliehen werden.
Bei Outdoorkursen ist die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen.
Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss des/der Teilnehmers*in von der Veranstaltung führen.
Hinweis: Viele Ausrüstungsgegenstände kann der/die Teilnehmer*in — solange der Vorrat reicht — in der Geschäftsstelle der IG Klettern M&S e.V. gegen eine Verleihgebühr mieten. Sollte diese*r nach einem Rücktritt die bereits gebuchte Ausrüstung nicht mehr benötigen, muss er/sie diese selbst bei der IG Klettern M&S e.V. stornieren. Es gelten die jeweiligen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
4.11 An- und Abreise bei Outdoorkursen
Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten, soweit sich nicht aus der Veranstaltungsbeschreibung etwas anderes ergibt. Kostenbeteiligung bei privater Anreise in Fahrgemeinschaften: Die Anreise zur Veranstaltung mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Die Kosten werden in der Regel unter den Insassen geteilt. Im privaten KFZ müssen Mitfahrer*innen in der Regel mit einer Kostenbeteiligung von 0,10 EUR pro Person und km rechnen. Dieser Satz ist für Mitfahrer*innen im KFZ des/der Veranstaltungsleiters*in verbindlich, ansonsten eine Empfehlung. Hinzu kommen ggf. die anteiligen Kosten für Maut, Autobahn- oder Parkplatzgebühren etc.
Klettern kann als Risikosportart gefährlich sein. Es erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Kletterregeln bestimmt. Diese hat jede*r Besucher*in und/oder Benutzer*in der Kletteranlage zu beachten. Der Aufenthalt in der Kletteranlage und die Benutzung, insbesondere das Klettern und Bouldern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Die Haftung gegenüber dem*r Hallennutzer*in beschränkt sich in jedem Falle auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
5.1 Grundvoraussetzungen
Die Benutzung der Kletter- & Boulderhalle Heavens Gate ist ausschließlich unter Einhaltung dieser Regeln gestattet. Durch Bezahlung des Eintrittspreises und durch schriftliches Anerkennen dieser Benutzerordnung (AGB) wird die Benutzung der Kletter- & Boulderhalle Heavens Gate gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.
Anfänger*innen dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines/r fachkundigen Kletterpartners*in oder speziell dafür beauftragten Hallenpersonals benutzen. Davon abweichende Regeln bestehen lediglich für das Bouldern. Hierzu gibt es ein Infoblatt, welches an der Theke zu erhalten ist.
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines*r Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, benutzen. Die Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten und eine Kopie des Personalausweises sind verpflichtend.
Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines*r sonstigen Aufsichtspflichtigen, nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten und einer Kopie seines/ihres Personalausweises, benutzen.
Die Vorlagen hierfür sind an der Kasse in der Kletter- & Boulderhalle Heavens Gate erhältlich, bzw. können auf unserer Homepage „www.heavensgate-muc.de/Formulare.de“ heruntergeladen werden.
5.2 Ausrüstung
Es darf nur Kletterausrüstung verwendet werden, die den jeweils geltenden Normen wie UIAA- oder EN-Norm (CE-Kennzeichnung) für das Seilklettern entspricht. Diese ist ordnungsgemäß anzuwenden, sowie zu bedienen. Es muss ein geeignetes Sicherungsgerät verwendet werden, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Das gesicherte Klettern nur mit Brustgurt oder ausschließliches Einbinden in das Seil ist verboten. Die Kletterwand darf nur mit Reibungskletterschuhen beklettert werden. Entspricht das Material nicht diesen Anforderungen oder wird es nicht ordnungsgemäß verwendet bzw. bedient kann das Hallenpersonal ein Weiterklettern untersagen.
5.3 Seilart, Seillänge
Es müssen Kletterseile mit ausreichender Länge und geeigneter Spezifikation (Einfachseil) verwendet werden.
Die Mindestseillänge beträgt für alle Bereiche 60 Meter!
Akzeptiert werden auch Halb- oder Zwillingsseile in ausreichender Länge, die jedoch nur im Doppelstrang verwendet werden dürfen!
5.4 Sicherungsgeräte
Es wird die Verwendung autoblockierender Sicherungsgeräte empfohlen, die dem anerkannten Stand der Sicherungstechnik entsprechen, z.B. Grigri, Smart, Clickup… Besonderes Augenmerk ist auf deren korrekte Bedienung zu legen. In jedem Fall muss das Seil ordnungsgemäß eingelegt sein, und zu jeder Zeit eine Hand das Bremsseil in der korrekten Position halten, auch bei Verwendung eines Halbautomaten.
Akzeptiert werden auch andere anerkannte Sicherungsgeräte. In jedem Fall liegt es in der Verantwortung der Seilschaft, zu jeder Zeit eine einwandfreie Sicherungskette sicherzustellen, und das Sicherungsgerät richtig zu bedienen.
Bei Verstoß kann das Hallenpersonal ein Kletterverbot für die Kletter- & Boulderhalle Heavens Gate aussprechen.
5.5 Einbindeknoten
Jede*r Kletterer*in hat sich mit dem Seil direkt in den Klettergurt einzubinden. Das Einbinden mittels Karabiner oder Ähnlichem als Verbindungsstück ist untersagt. Als Einbindeknoten wird der gesteckte Achterknoten empfohlen. Akzeptiert wird auch der doppelte Bulin. Das Einbinden und Klettern mit dem einfachen Bulin ist untersagt.
An den Autobelay- bzw. Topropestrationen sind die dafür vorgesehenen Verbindungselemente gem. ausliegender Gebrauchsanleitung zu verwenden.
5.6 Umlenkung, Zwischensicherung, Seilführung
In Karabinern, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil gleichzeitig eingehängt werden (bei Doppel-/Halbseilverwendung nur jeweils die zwei Seilstränge). Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Route und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen. Wird vor dem höchsten Punkt, der sog. Umlenkung, abgelassen oder im Nachstieg gesichert, so muss das Seil nicht nur in der obersten, sondern zu mindestens in den zwei darunter liegenden Zwischensicherung belassen werden.
5.7 Vorstieg, Toprope, Routenwahl
Im Vorstieg müssen zur Verringerung der Verletzungsgefahr durch Stürze alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden. Diese dürfen, während die Route beklettert wird, nicht von anderen Kletterern ausgehängt oder benutzt werden. Es ist untersagt in eine schon von einer anderen Seilschaft besetzten Route einzusteigen sowie auch teilweise einzusteigen. Es ist gegenseitig auf die Freihaltung potentiteller Sturzräume zu achten
Beim Toprope-Klettern müssen so viele Zwischensicherungen eingehängt sein, dass ein Pendeln des/der Stürzenden nicht möglich ist. Seilfreies Klettern außerhalb des Boulderbereiches ist verboten. Wer eine Route in Mehrseillängen-Technik begeht oder eine*n Kletterer*in von einem Standplatz aus sichert, muss die dafür notwendige zusätzliche Sicherungstechnik beherrschen und die entsprechende zusätzliche Ausrüstung besitzen. Ein Standplatzbau darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen erfolgen.
5.8 Klettergriffe
Kletternden ist bekannt, dass trotz regelmäßiger Kontrolle nicht ausgeschlossen werden kann, dass Griffe sich drehen, brechen und sogar herabfallen können.
Dies kann andere Personen gefährden oder verletzen. Für die Festigkeit der Griffe wird keine Gewähr übernommen. Sollte sich ein Griff drehen oder Andeutungen von Bruchstellen aufweisen, so wird der/die Kletterer*in gebeten, dies unverzüglich dem Hallenpersonal mitzuteilen. Der/die Kletterer*in wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Tragen von Helmen vor Verletzungen durch herabfallende Gegenstände schützen kann.
5.9 Gesperrte Bereiche
Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nur von autorisiertem Personal und keinesfalls von Hallenbesucher*innen betreten bzw. beklettert werden.
5.10 Bouldern (seilfreies Klettern in Absprunghöhe)
Es darf überall in der Halle in den angegebenen Bereichen, soweit ohne Gefährdung anderer Besucher*innen möglich, gebouldert werden. Ohne vorhandene Weichbodenmatte darf eine Höhe von 1,50 Metern mit den Füßen nicht überschritten werden. Der/die Boulderer*in muss selbstständig dafür sorgen, dass sein/ihr Sturz an gefährlichen Stellen durch (vorhandene) Weichbodenmatten aufgefangen wird, und/oder dass er/sie von anderen Boulderern*innen gespottet wird. Auf den Bouldermatten dürfen wegen der hohen Verletzungsgefahr keine Rucksäcke, Flaschen oder sonstige Gegenstände liegen.
5.11 Die Kletterhalle ist kein Spielplatz
Die Beaufsichtigung der von dir begleiteten Kinder ist während des gesamten Aufenthaltes verpflichtend. Beachte, dass Spielen in den Kletter- und Boulderbereichen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist. Das Betreten des Trainingsbereichs im Erdgeschoss ist für Minderjährige bis 14 Jahren ohne Erziehungsberechtigen oder eine volljährige Aufsichtsperson nicht gestattet.
5.12 Schmuck und lange Haare
Trage keinen Körperschmuck: Ringe oder Ketten können an Griffen und Schrauben hängen bleiben und schwere Verletzungen verursachen. Binde lange Haare zusammen: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen. Lasse dein Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.
5.13 Lebensmittel, Getränke
Im Bereich der Kletterwand sind Getränke und Lebensmittel verboten. Den Besuchern*innen der Halle steht dafür der Gastro-Bereich zur Verfügung.
5.14 Alkohol und Rauchen
Klettern in alkoholisiertem Zustand oder unter Einfluss von Drogen ist verboten. In der gesamten Kletterhalle besteht Rauchverbot. Bei Verstößen kann das Hallenpersonal ein Kletterverbot für die Kletter- & Boulderhalle Heavens Gate aussprechen.
5.15 Hunde
Hunde dürfen mitgebracht werden, müssen jedoch an der Leine gehalten werden. Es befindet sich ein kleiner Hundeplatz im Erdgeschoss, hier können die Hunde angehängt werden. In den Kletter- und Boulderbereichen ist absolutes Hundeverbot!
Sollte es zu Problemen kommen, ist das Hallenpersonal jeder Zeit dazu berechtigt den/die Besitzer*in aufzufordern den Hund aus der Halle zu bringen.
Schlußbemerkung
Diese Regeln sind natürlich nicht erschöpfend. Es gilt daher generell:
Jede*r ist für sich selbst und die ihm/ihr Anvertrauten verantwortlich! Jede*r muss selbst dafür sorgen, dass er/sie die erforderliche Sicherungstechnik beherrscht und richtig anwendet! Jede*r darf für Andere Verantwortung übernehmen! Jede*r darf Spaß am Klettern haben.
6.1 Der Ausrüstungsverleih wird durch die IG Klettern M&S e.V. betrieben. Diese ist Vertragspartner des Entleihers der Ausrüstungsgegenstände.
Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen berechtigt, sind nur Personen, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und ‑maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen.
6.2 Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen müssen Ausrüstungsgegenstände über den/die jeweilige*n Gruppenleiter*in ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.
5.3 Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Lichtbildausweises zu hinterlegen. Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an.
5.4 Jede*r Entleiher*in ist verpflichtet, vor Gebrauch der Ausrüstungsgegenstände die Gebrauchsanweisung der ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände zu lesen; diese liegt im Ausrüstungsverleih zur Einsichtnahme aus. Des Weiteren ist er/sie verpflichtet, die Ausrüstungsgegenstände vor und nach Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen, Beschädigungen) zu überprüfen; Auffälligkeiten und Mängel sind dem Ausrüstungsverleih sofort zu melden.
7.1 Eigenverantwortung
Jede*r Nutzer*in der Kletteranlage ist selbst dafür verantwortlich, dass er/sie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen beim Bouldern oder beim Seilklettern verfügt und diese anwendet. Wenn er/sie diese Kenntnisse und Erfahrungen nicht hat, muss er/sie sich selbst um eine fachkundige Anleitung durch eine volljährige Person kümmern. Die Betreiber der Kletteranlage bzw. das Hallenpersonal führen keine Kontrollen durch, ob die Nutzer*innen der Anlage über oben genannte Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder den richtigen Umgang mit den (ausgeliehenen) Ausrüstungsgegenständen beherrschen. Die Nutzer*innen nehmen diese Gefahrenhinweise mit dem Kauf der Eintrittskarte zustimmend zur Kenntnis, um mögliche Risiken zu reduzieren.
7.2 Gefahren in der Halle
Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-) Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Stürze beim Bouldern und Klettern, der unsachgemäße Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen sowie die falsche Anwendung von Sicherungstechniken und ‑maßnahmen können zu schweren Gesundheits- und Körperschäden beim/bei der Kletterer*in, beim Sichernden und bei Dritten führen. Diese können im Extremfall zu tödlichen Verletzungen führen. Entsprechende Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können.
7.3 Kletter & Boulderregeln
Jede*r Nutzer*in hat in Eigenverantwortung die beigefügten »Kletter-Regeln (Sichererer Klettern)«, »Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle Heavens Gate)« und »Boulder-Regeln (Sichererer Bouldern)« anzuwenden, um mögliche Gefahren zu reduzieren.
7.4 Kinder & Minderjährige
Für Kinder und Minderjährige ergeben sich beim Aufenthalt in der Kletteranlage und bei ihrer Nutzung besondere Gefahren. Vor allem das Spielen und Herumlaufen in der Halle erzeugt Risiken, bei denen sichernde Personen und andere Kletterer*innen abgelenkt und behindert werden können. Das Spielen und vermeidbare Herumlaufen in der Kletterhalle ist deshalb verboten. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Kletterer*innen und Boulderer*innen und im Bereich von herabfallenden Gegenständen ist äußerst gefährlich und kann zu schweren, im Extremfall auch zu tödlichen Verletzungen führen. Deswegen müssen Minderjährige (ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) während des gesamten Aufenthaltes in der Kletteranlage vom zuständigen Gruppenleiter*in oder von anderen fachkundig ausgebildeten Erwachsenen (im Auftrag der Erziehungsberechtigten) ununterbrochen beaufsichtigt werden.
7.5 Seillänge
Die vorgeschriebene Seillänge im Indoor – und Outdoorbereich beträgt 60 Meter.
8.1 Garderobe
Nach Möglichkeit sollen die Kletterer*innen und Boulderer*innen die Umkleiden zum Umziehen verwenden. Bitte nehmt euch ein kleines Vorhängeschloss mit, um eure Kleidung und Wertgegenstände in den dafür vorgesehenen Spinden diebstahlgesichert aufzubewahren. Bitte blockiert die Spinde nicht für längere Zeit! Einmal pro Woche werden alle Spinde geleert. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
8.2 Straßenschuhe
Das Betreten der empfindlichen Fallschutzböden in den Kletter- und Boulderbereichen mit Straßenschuhen ist untersagt. Bitte saubere und weiche Schuhe verwenden.
8.3 Rucksäcke und Taschen
Rücksäcke und Taschen dürfen nicht mit in die Kletter- & Boulderbereiche genommen werden. Bitte sperrt all eure Wertgegenstände in die dafür vorgesehenen Spinde ein. Es kommt immer wieder vor, dass Wertgegenstände gestohlen werden, die frei zugänglich in der Halle aufbewahrt werden. Des Weiteren gibt es offene Ablagefächer in der Nähe der einzelnen Bereiche. Frei herumliegende Gegenstände, Flaschen, Taschen oder Rucksäcke sind Gefahrenquellen und werden von uns entfernt.
8.4 Barfuß
Barfuß Klettern & Bouldern ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Ebenso dürfen aus hygienischen Gründen die Fallschutzböden nicht barfuß betreten werden. Bitte nehmt für den Aufenthalt in den Kletterbereichen, wenn ihr nicht an der Wand seid, saubere Schlappen oder ähnliches mit. Unsere Verleihschuhe dürfen nur mit Socken verwendet werden.
8.5 Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände, wie Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände, werden in einer Fundkiste gesammelt und in regelmäßigen Abständen entsorgt. Eine telefonische Auskunft über vergessene Gegenstände wird nicht gegeben. Bitte schaut selbst vorbei.
8.6 Klettern ohne T‑Shirt
Klettern ohne T‑Shirt bzw. mit freiem Oberkörper ist in allen Innenbereichen aus hygienischen Gründen untersagt.
8.7 Rauchen und Alkohol/Drogen
Das Rauchen ist in allen Innenbereichen untersagt. Das Klettern und Bouldern nach dem Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist untersagt.
8.8 Lebensmittel und Getränke
Bitte nehmt keine Lebensmittel und Getränke mit in die Kletter- und Boulderbereiche.
9.1 Erwerb der Mitgliedschaft bei der IG Klettern M&S e.V.
Die Mitgliedschaft bei der IG Klettern M&S e.V. kann entweder online unter www.igklettern-muc.de oder durch Abgabe der Beitrittserklärung in der Geschäftsstelle abgeschlossen werden.
Der Mitgliedsbeitrag gilt für ein Kalenderjahr und wird erstmalig zum Zeitpunkt des Eintritts zzgl. der Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 EUR fällig. Bei Eintritt bis einschließlich 30. September ist der Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr in voller Höhe zu entrichten. Bei Eintritt ab 1. Oktober reduziert sich der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag für den Rest des laufenden Jahres um 50%. Für die Folgejahre wird der Mitgliedsbeitrag immer zu Beginn eines jeden Jahres eingezogen.
Um einen vergünstigten Mitgliedsbeitrag zu erhalten, s. „Erläuterungen zu den Mitgliedsarten“, müssen die entsprechenden Nachweise mit Abgabe der Beitrittserklärung angehängt werden.
9.2 Erläuterungen zu den Mitgliedsarten
9.2.1 Aktives Mitglied zu einem Jahresbeitrag in Höhe von 77,00€
Alle Mitglieder die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und weder einen Studenten‑, Azubi‑, Arbeitslosen- oder Schwerbehindertenstatus haben.
9.2.2. Student*in zu einem Jahresbeitrag in Höhe von 55,00€
Alle Studenten*innen die eine im Anmeldejahr gültige Immatrikulationsbescheinigung vorlegen können. Zur Verlängerung des Studentenstatus für das Folgejahr muss eine für das Folgejahr gültige Immatrikulationsbescheinigung bis zum 30.11. in der Geschäftsstelle der IG Klettern M&S e. V. vorgelegt werden. Sollte bis zum 30.11. keine Bescheinigung eingegangen sein, wird der Mitgliedsstatus auf „Aktives Mitglied“ zu einem Jahresbeitrag in Höhe von 77,00€ gesetzt. Ein Nachreichen nach dem 30.11. für das Folgejahr ist nicht möglich.
9.2.3 Kind bis einschließlich 17 Jahre zu einem Jahresbeitrag in Höhe von 44,00€
Kinder bis einschließlich 17 Jahren. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Mitgliedsstatus automatisch auf „Aktives Mitglied“ zu einem Jahresbeitrag in Höhe von77,00€ gesetzt und von dem bisherigen bei uns hinterlegtem Konto eingezogen. Sollte ein Nachweis über eine Ausbildung oder ein Studium vorhanden sein, muss dieser bis spätestens zum 30.11. des Jahres in dem das 18. Lebensjahr vollendet wurde im Büro der IG Klettern M&S e. V. eingegangen sein. Gleiches gilt auch, wenn der Beitrag von einem anderen Konto eingezogen werden soll.
9.2.4 Auszubildender/Arbeitsloser zu einem Jahresbeitrag in Höhe von 44,00€
Alle Auszubildenden und Arbeitslosen, die den entsprechenden Nachweis eingereicht haben. Der Ausbildungsnachweis oder der Nachweis über Arbeitslosigkeit muss jährlich vorgelegt werden. Sollte bis zum 30.11. keine für das Folgejahr gültige Bescheinigung eingegangen sein, wird der Mitgliedsstatus auf „Aktives Mitglied“ zu einem Jahresbeitrag in Höhe von 77,00€ gesetzt. Ein Nachreichen nach dem 30.11. für das Folgejahr ist nicht möglich
9.3 Kündigung der Mitgliedschaft bei der IG Klettern M&S e.V.
Kündigungen können nur schriftlich in der Geschäftsstelle der IG Klettern M&S e.V. eingereicht werden. E‑Mails werden nicht akzeptiert. Hierfür gibt es ein Kündigungsformular welches unter (Link des Formulares) heruntergeladen werden kann. Die ausgefüllte Kündigung muss fristgerecht im Büro der IG klettern M&S e. V. abgegeben werden.
Nach Abgabe der Kündigung wird innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung verschickt. Solltest du diese nicht erhalten haben, melde dich bitte nochmal bei uns in der Geschäftsstelle.
10.1 Die IG Klettern München & Südbayern e.V. sowie ihre jeweiligen Erfüllungsgehilfen haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung deren gesetzlicher Vertreter oder von deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2 Als Anlagenbetreiber übernehmen wir keine Haftung im Falle des Diebstahls oder der Beschädigung von mitgebrachtem Eigentum, es sei denn, uns trifft ein grobes Verschulden oder Vorsatz.
10.3 Schadenersatzansprüche
Grundsätzliches
Der vertrauensvolle Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die respektvolle Behandlung persönlicher Informationen werden von uns ernst genommen. Für uns ist es selbstverständlich, mit Ihren Daten vertrauensvoll umzugehen.
Deshalb haben wir eine Datenschutzerklärung erstellt und möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir mit diesen umgehen. Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie unsere Website besuchen, ohne personenbezogene Daten anzugeben.
§ 1 Information über die Erhebung personenbezogener Daten
(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E‑Mail-Adressen, Nutzerverhalten.
(2) Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist der Verein IG Klettern München & Südbayern e. V..
Unser Impressum finden Sie unter: https://www.heavensgate-muc.de/infos-service/kontakt
(3) Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E‑Mail oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E‑Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
(4) Falls wir für einzelne Funktionen unseres Angebots auf beauftragte Dienstleister zurückgreifen oder Ihre Daten für werbliche Zwecke nutzen möchten, werden wir Sie untenstehend im Detail über die jeweiligen Vorgänge informieren. Dabei nennen wir auch die festgelegten Kriterien der Speicherdauer.
§ 2 Ihre Rechte
(1) Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
– Recht auf Auskunft,
– Recht auf Berichtigung oder Löschung,
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
– Recht auf Datenübertragbarkeit.
(2) Sie haben zudem das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.
(3) Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).
(3) Ihnen steht ein Widerrufsrecht zu, das bedeutet, dass Sie das jederzeitige Recht haben, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Ferner können Sie einer zukünftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen.
§ 3 Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website
(1) Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO):
– IP-Adresse
– Datum und Uhrzeit der Anfrage
– Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
– Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
– jeweils übertragene Datenmenge
– Website, von der die Anforderung kommt
– Browser
– Betriebssystem und dessen Oberfläche
– Sprache und Version der Browsersoftware.
(2) Zusätzlich zu den zuvor genannten Daten werden bei Ihrer Nutzung unserer Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.
(3) Einsatz von Cookies:
- a) Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:
– Transiente Cookies (dazu b)
– Persistente Cookies (dazu c).
- b) Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
- c) Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.
- d) Sie können Ihre Browser-Einstellung entsprechend Ihren Wünschen konfigurieren und z. B. die Annahme von Third-Party-Cookies oder allen Cookies ablehnen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie eventuell nicht alle Funktionen dieser Website nutzen können.
- e) Wir setzen Cookies ein, um Sie für Folgebesuche identifizieren zu können, falls Sie über einen Account bei uns verfügen. Andernfalls müssten Sie sich für jeden Besuch erneut einloggen.
- f) Die genutzten Flash-Cookies werden nicht durch Ihren Browser erfasst, sondern durch Ihr Flash-Plug-in. Weiterhin nutzen wir HTML5 storage objects, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Diese Objekte speichern die erforderlichen Daten unabhängig von Ihrem verwendeten Browser und haben kein automatisches Ablaufdatum. Wenn Sie keine Verarbeitung der Flash-Cookies wünschen, müssen Sie ein entsprechendes Add-On installieren, z. B. „Better Privacy“ für Mozilla Firefox (https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/betterprivacy/) oder das Adobe-Flash-Killer-Cookie für Google Chrome. Die Nutzung von HTML5 storage objects können Sie verhindern, indem Sie in Ihrem Browser den privaten Modus einsetzen. Zudem empfehlen wir, regelmäßig Ihre Cookies und den Browser-Verlauf manuell zu löschen.
§ 4 Social Media
- Einsatz von Social-Media-Plug-ins
(1) Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem “Like-Button” (“Gefällt mir”) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/.
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch
die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook “Like-Button” anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php
Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.
(2) Wir haben weder Einfluss auf die erhobenen Daten und Datenverarbeitungsvorgänge, noch sind uns der volle Umfang der Datenerhebung, die Zwecke der Verarbeitung oder die Speicherfristen bekannt. Auch zur Löschung der erhobenen Daten durch den Plug-in-Anbieter liegen uns keine Informationen vor.
(3) Der Plug-in-Anbieter speichert die über Sie erhobenen Daten als Nutzungsprofile und nutzt diese für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (auch für nicht eingeloggte Nutzer) zur Darstellung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht gegen die Bildung dieser Nutzerprofile zu, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an den jeweiligen Plug-in-Anbieter wenden müssen. Über die Plug-ins bietet wir Ihnen die Möglichkeit, mit den sozialen Netzwerken und anderen Nutzern zu interagieren, sodass wir unser Angebot verbessern und für Sie als Nutzer interessanter ausgestalten können. Rechtsgrundlage für die Nutzung der Plug-ins ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO.
(4) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch den Plug-in-Anbieter erhalten Sie in den im Folgenden mitgeteilten Datenschutzerklärungen dieser Anbieter. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren diesbezüglichen Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre.
(5) Adressen der jeweiligen Plug-in-Anbieter und URL mit deren Datenschutzhinweisen:
Facebook Inc., 1601 S California Ave, Palo Alto, California 94304, USA; http://www.facebook.com/policy.php; weitere Informationen zur Datenerhebung: http://www.facebook.com/help/186325668085084, http://www.facebook.com/about/privacy/your-info-on-other#applications sowie http://www.facebook.com/about/privacy/your-info#everyoneinfo. Facebook hat sich dem EU-US-Privacy-Shield unterworfen, https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.
- Einbindung von YouTube-Videos
(1) Wir haben YouTube-Videos in unser Online-Angebot eingebunden, die auf http://www.YouTube.com gespeichert sind und von unserer Website aus direkt abspielbar sind. [Diese sind alle im „erweiterten Datenschutz-Modus“ eingebunden, d. h. dass keine Daten über Sie als Nutzer an YouTube übertragen werden, wenn Sie die Videos nicht abspielen. Erst wenn Sie die Videos abspielen, werden die in Absatz 2 genannten Daten übertragen. Auf diese Datenübertragung haben wir keinen Einfluss.]
(2) Durch den Besuch auf der Website erhält YouTube die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben. Zudem werden die unter § 3 dieser Erklärung genannten Daten übermittelt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob YouTube ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. YouTube speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.
(3) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch YouTube erhalten Sie in der Datenschutzerklärung. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy. Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und hat sich dem EU-US-Privacy-Shield unterworfen, https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.
§ 5 Web Analytics
- Einsatz von Google Analytics
(1) Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Website-Aktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Website-Nutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Website-Betreiber zu erbringen.
(2) Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
(3) Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
(4) Diese Website verwendet Google Analytics mit der Erweiterung „_anonymizeIp()“. Dadurch werden IP-Adressen gekürzt weiterverarbeitet, eine Personenbeziehbarkeit kann damit ausgeschlossen werden. Soweit den über Sie erhobenen Daten ein Personenbezug zukommt, wird dieser also sofort ausgeschlossen und die personenbezogenen Daten damit umgehend gelöscht.
(5) Wir nutzen Google Analytics, um die Nutzung unserer Website analysieren und regelmäßig verbessern zu können. Über die gewonnenen Statistiken können wir unser Angebot verbessern und für Sie als Nutzer interessanter ausgestalten. Für die Ausnahmefälle, in denen personenbezogene Daten in die USA übertragen werden, hat sich Google dem EU-US Privacy Shield unterworfen, https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework. Rechtsgrundlage für die Nutzung von Google Analytics ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO.
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[(7) Diese Website verwendet Google Analytics zudem für eine geräteübergreifende Analyse von Besucherströmen, die über eine User-ID durchgeführt wird. Sie können in Ihrem Kundenkonto unter „Meine Daten“, „persönliche Daten“ die geräteübergreifende Analyse Ihrer Nutzung deaktivieren.]
§ 6 Verarbeitung von Daten
- Datenverarbeitung
Die IG Klettern M&S e. V. erhebt und verarbeitet Daten nach deutschem Datenschutzrecht. Durch technische und organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass einzelne Nutzer zu keinem Zeitpunkt identifiziert werden können. Daten, die möglicherweise einen Bezug zu einer bestimmten, identifizierbaren Person haben, werden frühestmöglich anonymisiert.
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