Klettern & Natur
Klettern in der Natur
Natürlich klettern wir in der Natur. Das war schon immer so und soll auch so bleiben. Dafür setzen wir uns ein.
Aber manchmal geht es halt nicht immer und auch nicht überall.
Wir möchten euch hier über Kletterregelungen bzw. entsprechende Vereinbarungen in unserem Interessensbereich (München und Südbayern mit einem Hauptaugenmerk auf den Landkreisen Bad Tölz – Wolfratshausen sowie Miesbach) informieren.
Deutschlandweite Informationen lassen sich über die auf der Homepage des Bundesverbandes IG Klettern e.V. verlinkten Mitglieder in Erfahrung bringen.
Zentrale Plattform, in die auch in der Regel die von uns ermittelten, bzw. für uns hier relevanten aktuellen Informationen eingestellt werden, ist das Felsinformationssystem des DAV (www.dav-felsinfo.de).
Hier findet ihr Aktuelles zu Kletterregelungen und Felssperrungen!
Warum klettern wir?
Seit es Lebewesen auf der Erde gibt, ist Klettern eine Form der natürlichen Fortbewegung.
Tier und Mensch klettern heute wie damals, um etwas zu erreichen. Der erstrebte Zweck hat sich im Laufe der Evolution jedoch durchaus verändert. Die Spanne reicht von Nahrungssuche und Schutz über Herausforderung und Erholung bis Ruhm und Erleuchtung. Ungeachtet dessen wurde auch unter alpinistisch bzw. sportlichen Gesichtspunkten zunächst fast ausschließlich in der Natur geklettert.
Das Klettern am Naturfelsen stellt trotz der ständig zunehmenden, künstlich geschaffenen Möglichkeiten auch weiterhin die unverzichtbare Urform des Kletterns dar. Neben dem unstrittigen sowohl individuellen, als auch gesamtgesellschaftlichen Wert hat es, in welcher Spielart auch immer, seinen ganz speziellen Reiz.
Wer in der Natur klettert, muss sich jedoch immer bewusst sein, dass sie/er sich in der Natur bewegt und mit ihr in Kontakt tritt. Dies ist weder verboten noch anrüchig, sondern stellt eine höchst wertvolle und anerkannte Betätigung dar. Zudem zählt das Klettern grundsätzlich unter das verfassungsgemäße freie Betretungsrecht der Natur (Art. 141 Abs. 3 S. 1 BayVerf, Art. 27 Abs. 1 & 2 BayNatSchG). Dabei hat man jedoch die Pflicht mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen (Art. 141 Abs. 3 S. 2 BayVerf).
Der pflegliche Umgang mit der Natur sollte jedoch selbstverständliches Allgemeingut sein und nicht nur deshalb, weil es vom Gesetzgeber gefordert wird.
So sind laut geltendem Bundesnaturschutzgesetz generell Felsen in der Natur als Biotop klassifiziert. Felswände und deren Umgebung bieten Lebensraum, Rückzugs- und Brutstätte sowie Nahrungsgrundlage für artenreiche, oftmals seltene und hochspezialisierte Fauna und Flora.
Worin bestehen die Probleme?
Zerstörerisches Tun wie wüstes Verjagen oder Wildern bzw. wahlloses Zertrampeln, Roden und Ausreißen verbietet sich von selbst, weshalb hier nicht näher darauf eingegangen wird.
Allfällige und oft unbewusst verursachte Beeinträchtigungen treten eher durch Störungen in sensiblen Zeiten ruhebedürftiger Lebewesen auf. Diese können schlicht durch die Anwesenheit beim Zugang zu bzw. Beklettern der Felsen aber auch Verlärmen oder Beleuchten auftreten. Freilaufende Hunde entdecken ihre Herkunft als Jagdtier wieder. Trittspuren und Erosionsnarben führen zu Folgeschäden. Natürlichhaben auch Mitmenschen ein Recht auf Ruhe, ungestörte Privatsphäre sowie unbeschädigtes Eigentum. Landwirtschaft hat ein Recht auf unbeeinträchtige Bewirtschaftung und im Forst muss Jungwald ungestört aufwachsen und Altwald friedlich bestehen bleiben können. Das Verhältnis zwischen Jägerschaft und Kletternden ist wieder was Spezielles, oft konfliktbeladen und, da Sachargumenten eher abgeneigt, schwer lösbar.
Ein natürliches Gleichgewicht funktioniert nur im Miteinander, um stabil zu bleiben. Daher erfordert das Naturklettern nicht nur für die gefahrarme, sondern auch eine umweltverträgliche Ausübung spezielle Kenntnis sowie entsprechend angepasstes Verhalten und Rücksichtnahme.
Allgemein verwendbares Grundwissen und Spezialtechniken für das Klettern in der Natur können wir euch bald in unseren Outdoorkursen vermitteln. Bei konkreten Fragen zum Thema Klettern und Natur wendet euch bitte an die unten stehenden Kontakte.
Warum gibt es Regelungen?
Auch wenn in den allermeisten Fällen ein problemloses Miteinander von Mensch und Natur besteht, kann manchmal aufgrund temporär oder generell auftretender Konflikte die Notwendigkeit für — meist zeitlich und örtlich beschränkte — Kletterverbote gegeben sein. Felsbewohnende Lebewesen haben ebenso wie der Mensch ein Recht auf ihre Existenz. Wenn diese bedroht ist, muss halt die Klettergemeinde mit Einschränkungen leben.
Ein Regelungsbedarf kann sich leider auch manchmal aus Konflikten zwischen Mensch und Mensch ergeben, bei denen der Naturschutz, wenn überhaupt, fachlich meist nur eine Nebenrolle spielt, aber die rechtlich relevanten Argumente liefert. Dies ist besonders ärgerlich, da gerade hier ein bisschen gegenseitige Rücksichtnahme und das Einhalten gängiger Umgangsformen das Ganze in der Regel verhindern könnte. Da oftmals Viele auf unterschiedliche Weise ihr persönliches Glück in der Natur suchen und dabei nicht immer Alle Alles, was in den Augen Anderer sein sollte, berücksichtigen, kann es viele Gründe geben, das genannte freie Betretungsrecht einzuschränken. Und das oftmals durchaus zu Recht. Damit das aber auch mit Augenmaß geschieht, setzen wir uns in diesen Fällen für die Belange der Kletterer ein.
Wir versuchen im Dialog und in Kooperation mit Behörden und Verbänden eine speziell für das Klettern angepasste und verträgliche Lösung zu finden, die auch den Belangen des Naturschutzes bzw. der Eigentümer oder sonstiger Betroffener ausreichend gerecht wird. Oft gelingt uns das. Wir bitten euch daher, die bekanntgegebenen Regelungen strikt einzuhalten und wenn nötig auch mal für deren Einhaltung zu sorgen. Nur auf diese Weise ist auch in Zukunft ein vertrauensvolles und nachhaltiges Miteinander möglich und weiterhin ein abwechslungsreiches und freudiges Klettern in der Natur.
Kontakt
Wenn ihr Fragen oder Probleme habt, Erschließungen plant oder von solchen berichten wollt, meldet euch bitte (vorstand@igklettern-muc.de, info@igklettern-muc.de).
Auch im Alpenraum gibt es, wie für die Klettergebiete im gesamten Restdeutschland, eine Betreuungsstruktur mit Ansprechpartnern für den Themenbereich Klettern und Natur. Generelle Informationen dazu gibt es unter http://www.dav-felsinfo.de.