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IG Klet­tern

Klet­tern & Natur

Klet­tern in der Natur

Natür­lich klet­tern wir in der Natur. Das war schon immer so und soll auch so blei­ben. Dafür set­zen wir uns ein.
Aber manch­mal geht es halt nicht immer und auch nicht überall.
Wir möch­ten euch hier über Klet­ter­re­ge­lun­gen bzw. ent­spre­chen­de Ver­ein­ba­run­gen in unse­rem Inter­es­sens­be­reich (Mün­chen und Süd­bay­ern mit einem Haupt­au­gen­merk auf den Land­krei­sen Bad Tölz – Wolfrats­hau­sen sowie Mies­bach) informieren.

Deutsch­land­wei­te Infor­ma­tio­nen las­sen sich über die auf der Home­page des Bun­des­ver­ban­des IG Klet­tern e.V. ver­link­ten Mit­glie­der in Erfah­rung bringen.
Zen­tra­le Platt­form, in die auch in der Regel die von uns ermit­tel­ten, bzw. für uns hier rele­van­ten aktu­el­len Infor­ma­tio­nen ein­ge­stellt wer­den, ist das Fels­in­for­ma­ti­ons­sys­tem des DAV (www.dav-felsinfo.de).

Hier fin­det ihr Aktu­el­les zu Klet­ter­re­ge­lun­gen und Felssperrungen!

War­um klet­tern wir?

Seit es Lebe­we­sen auf der Erde gibt, ist Klet­tern eine Form der natür­li­chen Fortbewegung.
Tier und Mensch klet­tern heu­te wie damals, um etwas zu errei­chen. Der erstreb­te Zweck hat sich im Lau­fe der Evo­lu­ti­on jedoch durch­aus ver­än­dert. Die Span­ne reicht von Nah­rungs­su­che und Schutz über Her­aus­for­de­rung und Erho­lung bis Ruhm und Erleuch­tung. Unge­ach­tet des­sen wur­de auch unter alpi­nis­tisch bzw. sport­li­chen Gesichts­punk­ten zunächst fast aus­schließ­lich in der Natur geklettert.

Das Klet­tern am Natur­fel­sen stellt trotz der stän­dig zuneh­men­den, künst­lich geschaf­fe­nen Mög­lich­kei­ten auch wei­ter­hin die unver­zicht­ba­re Urform des Klet­terns dar. Neben dem unstrit­ti­gen sowohl indi­vi­du­el­len, als auch gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Wert hat es, in wel­cher Spiel­art auch immer, sei­nen ganz spe­zi­el­len Reiz.

Wer in der Natur klet­tert, muss sich jedoch immer bewusst sein, dass sie/er sich in der Natur bewegt und mit ihr in Kon­takt tritt. Dies ist weder ver­bo­ten noch anrü­chig, son­dern stellt eine höchst wert­vol­le und aner­kann­te Betä­ti­gung dar. Zudem zählt das Klet­tern grund­sätz­lich unter das ver­fas­sungs­ge­mä­ße freie Betre­tungs­recht der Natur (Art. 141 Abs. 3 S. 1 Bay­Verf, Art. 27 Abs. 1 & 2 Bay­NatSchG). Dabei hat man jedoch die Pflicht mit Natur und Land­schaft pfleg­lich umzu­ge­hen (Art. 141 Abs. 3 S. 2 BayVerf).

Der pfleg­li­che Umgang mit der Natur soll­te jedoch selbst­ver­ständ­li­ches All­ge­mein­gut sein und nicht nur des­halb, weil es vom Gesetz­ge­ber gefor­dert wird.
So sind laut gel­ten­dem Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz gene­rell Fel­sen in der Natur als Bio­top klas­si­fi­ziert. Fels­wän­de und deren Umge­bung bie­ten Lebens­raum, Rück­zugs- und Brut­stät­te sowie Nah­rungs­grund­la­ge für arten­rei­che, oft­mals sel­te­ne und hoch­spe­zia­li­sier­te Fau­na und Flora.

Wor­in bestehen die Probleme?

Zer­stö­re­ri­sches Tun wie wüs­tes Ver­ja­gen oder Wil­dern bzw. wahl­lo­ses Zer­tram­peln, Roden und Aus­rei­ßen ver­bie­tet sich von selbst, wes­halb hier nicht näher dar­auf ein­ge­gan­gen wird.

All­fäl­li­ge und oft unbe­wusst ver­ur­sach­te Beein­träch­ti­gun­gen tre­ten eher durch Stö­run­gen in sen­si­blen Zei­ten ruhe­be­dürf­ti­ger Lebe­we­sen auf. Die­se kön­nen schlicht durch die Anwe­sen­heit beim Zugang zu bzw. Beklet­tern der Fel­sen aber auch Ver­lär­men oder Beleuch­ten auf­tre­ten. Frei­lau­fen­de Hun­de ent­de­cken ihre Her­kunft als Jagd­tier wie­der. Tritt­spu­ren und Ero­si­ons­nar­ben füh­ren zu Fol­ge­schä­den. Natür­lich­ha­ben auch Mit­men­schen ein Recht auf Ruhe, unge­stör­te Pri­vat­sphä­re sowie unbe­schä­dig­tes Eigen­tum. Land­wirt­schaft hat ein Recht auf unbe­ein­träch­ti­ge Bewirt­schaf­tung und im Forst muss Jung­wald unge­stört auf­wach­sen und Alt­wald fried­lich bestehen blei­ben kön­nen. Das Ver­hält­nis zwi­schen Jäger­schaft und Klet­tern­den ist wie­der was Spe­zi­el­les, oft kon­flikt­be­la­den und, da Sach­ar­gu­men­ten eher abge­neigt, schwer lösbar.

Ein natür­li­ches Gleich­ge­wicht funk­tio­niert nur im Mit­ein­an­der, um sta­bil zu blei­ben. Daher erfor­dert das Natur­klet­tern nicht nur für die gefahr­ar­me, son­dern auch eine umwelt­ver­träg­li­che Aus­übung spe­zi­el­le Kennt­nis sowie ent­spre­chend ange­pass­tes Ver­hal­ten und Rücksichtnahme.

All­ge­mein ver­wend­ba­res Grund­wis­sen und Spe­zi­al­tech­ni­ken für das Klet­tern in der Natur kön­nen wir euch bald in unse­ren Out­door­kur­sen ver­mit­teln. Bei kon­kre­ten Fra­gen zum The­ma Klet­tern und Natur wen­det euch bit­te an die unten ste­hen­den Kontakte.

War­um gibt es Regelungen?

Auch wenn in den aller­meis­ten Fäl­len ein pro­blem­lo­ses Mit­ein­an­der von Mensch und Natur besteht, kann manch­mal auf­grund tem­po­rär oder gene­rell auf­tre­ten­der Kon­flik­te die Not­wen­dig­keit für — meist zeit­lich und ört­lich beschränk­te — Klet­ter­ver­bo­te gege­ben sein. Fels­be­woh­nen­de Lebe­we­sen haben eben­so wie der Mensch ein Recht auf ihre Exis­tenz. Wenn die­se bedroht ist, muss halt die Klet­ter­ge­mein­de mit Ein­schrän­kun­gen leben.

Ein Rege­lungs­be­darf kann sich lei­der auch manch­mal aus Kon­flik­ten zwi­schen Mensch und Mensch erge­ben, bei denen der Natur­schutz, wenn über­haupt, fach­lich meist nur eine Neben­rol­le spielt, aber die recht­lich rele­van­ten Argu­men­te lie­fert. Dies ist beson­ders ärger­lich, da gera­de hier ein biss­chen gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me und das Ein­hal­ten gän­gi­ger Umgangs­for­men das Gan­ze in der Regel ver­hin­dern könn­te. Da oft­mals Vie­le auf unter­schied­li­che Wei­se ihr per­sön­li­ches Glück in der Natur suchen und dabei nicht immer Alle Alles, was in den Augen Ande­rer sein soll­te, berück­sich­ti­gen, kann es vie­le Grün­de geben, das genann­te freie Betre­tungs­recht ein­zu­schrän­ken. Und das oft­mals durch­aus zu Recht. Damit das aber auch mit Augen­maß geschieht, set­zen wir uns in die­sen Fäl­len für die Belan­ge der Klet­te­rer ein.

Wir ver­su­chen im Dia­log und in Koope­ra­ti­on mit Behör­den und Ver­bän­den eine spe­zi­ell für das Klet­tern ange­pass­te und ver­träg­li­che Lösung zu fin­den, die auch den Belan­gen des Natur­schut­zes bzw. der Eigen­tü­mer oder sons­ti­ger Betrof­fe­ner aus­rei­chend gerecht wird. Oft gelingt uns das. Wir bit­ten euch daher, die bekannt­ge­ge­be­nen Rege­lun­gen strikt ein­zu­hal­ten und wenn nötig auch mal für deren Ein­hal­tung zu sor­gen. Nur auf die­se Wei­se ist auch in Zukunft ein ver­trau­ens­vol­les und nach­hal­ti­ges Mit­ein­an­der mög­lich und wei­ter­hin ein abwechs­lungs­rei­ches und freu­di­ges Klet­tern in der Natur.

Kon­takt

Wenn ihr Fra­gen oder Pro­ble­me habt, Erschlie­ßun­gen plant oder von sol­chen berich­ten wollt, mel­det euch bit­te (vorstand@igklettern-muc.de, info@igklettern-muc.de).

Auch im Alpen­raum gibt es, wie für die Klet­ter­ge­bie­te im gesam­ten Rest­deutsch­land, eine Betreu­ungs­struk­tur mit Ansprech­part­nern für den The­men­be­reich Klet­tern und Natur. Gene­rel­le Infor­ma­tio­nen dazu gibt es unter http://www.dav-felsinfo.de.

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